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   BGH, 20.03.1964 - V ZR 46/63   

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https://dejure.org/1964,4855
BGH, 20.03.1964 - V ZR 46/63 (https://dejure.org/1964,4855)
BGH, Entscheidung vom 20.03.1964 - V ZR 46/63 (https://dejure.org/1964,4855)
BGH, Entscheidung vom 20. März 1964 - V ZR 46/63 (https://dejure.org/1964,4855)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • WM 1964, 561
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.11.1956 - V ZR 40/56

    Änderung des Erbbauzinse

    Auszug aus BGH, 20.03.1964 - V ZR 46/63
    Sie steht der Zulässigkeit einer Vereinbarung, durch die lediglich eine schuldrechtliche Verpflichtung begründet werden soll, zu einem bestimmten Zeitpunkt die Rente veränderten Umständen anzupassen, nicht entgegen, wie der Senat im Urteil vom 28. November 1956 (V ZR 40/56, BGHZ 22, 220, 223) näher ausgeführt hat.

    Die Notwendigkeit der Zustimmung der nachrangigen Realberechtigten zu einer Erhöhung des Erbbauzinses ist ebenso wie das Erfordernis des Einverständnisses der Realberechtigten am Grundstück zu einer Herabsetzung des Erbbauzinses (BGHZ 22, 222 [BGH 28.11.1956 - V ZR 40/56]) nur für die dingliche Wirkung der Änderungen von Bedeutung.

  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus BGH, 20.03.1964 - V ZR 46/63
    Hieraus ergibt sich, daß es sich bei einer Bestimmung nach der Billigkeit, bei der die Interessen sowohl des Gläubigers wie auch des Schuldners zu berücksichtigen sind (BGHZ 18, 149, 152) [BGH 06.07.1955 - GSZ - 1/55], um eine Entscheidung handelt, die, wie das Oberlandesgericht zutreffend ausführt, einen gewissen Spielraum voraussetzt (vgl. Soergel/Siebert, BGB 9. Aufl. § 315 Anm. 6).
  • BGH, 11.12.1981 - V ZR 222/80

    Bestellung eines Erbbaurechts für den Grundstückseigentümer

    Das Berufungsgericht irrt auch, wenn es meint, seine Ansicht finde eine Stütze in dem Senatsurteil vom 20. März 1964, V ZR 46/63, WM 1964, 561; denn in dem dieser Entscheidung zugrunde liegenden Fall war das Erbbaurecht von der Grundstückseigentümerin nicht etwa für sich selbst bestellt worden.
  • BFH, 28.11.1967 - II R 37/66

    Bestellung eines Erbbaurechts - Grunderwerbsteuerpflicht

    Begünstigt, teilweise sogar erst ermöglicht wurde diese Entwicklung dadurch, daß sich zwischenzeitlich die Meinung durchgesetzt hatte, § 9 Abs. 2 Satz 1 ErbbauVO stehe unter bestimmten Voraussetzungen schuldrechtlichen Vereinbarungen über wertsichernde Erhöhungen des Erbbauzinses und deren dinglicher Sicherung durch Vormerkung (§§ 883 ff. BGB) nicht entgegen (vgl. Urteile des BGH V ZR 40/56 vom 28. November 1956, BGHZ 22, 220, und V ZR 46/63 vom 20. März 1964, Der Betrieb 1964, 878, Der Betriebs-Berater 1964, 620).
  • BGH, 08.03.1973 - II ZR 134/71

    Grundsätze über fehlerhafte Anstellungsverträge - Kündigung eines

    Denn wenn der Kläger rechtzeitig eine Erhöhung gefordert, die Beklagte sie aber von vornherein abgelehnt haben sollte, so käme ebenso wie im Falle eines Scheiterns hierüber geführter Verhandlungen eine Anwendung der §§ 316, 315 BGB in Betracht (BGH, Urt. v. 20.3.64 - V ZR 46/63 -, WM 1964, 561; Urt. v. 4.10.67 - VIII ZR 51/66 -, LM BGB § 535 Nr. 35).
  • BGH, 14.03.1969 - V ZR 158/65

    Befugnis eines Grundstückseigentümers zum Rücktritt wegen positiver

    Allerdings hätte ihnen freigestanden, insoweit lediglich eine schuldrechtliche Vereinbarung zu treffen, ohne daß es dazu eines gesonderten Vertrages bedurft hätte (Urteil des erkennenden Senats vom 20. März 1964, V ZR 46/63, WM 1964, 561, 562); allein für die Annahme, daß bloß eine solche persönliche Bindung beabsichtigt gewogen war, fehlt jeder Anhaltspunkt.
  • BGH, 18.10.1968 - V ZR 63/65

    Bestellung von Erbbaurechten - Entrichtung von Erbbauzinsen für Erbbaurechte -

    Das Berufungsgericht hat klargestellt, daß es nur über obligatorische Bindungen entscheidet (vgl. Urteile des Senats vom 10. Februar 1960 - V ZR 113/58, WM 1960, 437, 439 und vom 20. März 1964 - V ZR 46/63, WM 1964, 561, 562).

    Die Entscheidung des Gerichts setzt einen gewissen Spielraum voraus (vgl. Urteil vom 20. März 1964 - V ZR 46/63, WM 1964, 561, 562).

  • BGH, 06.10.1978 - V ZR 132/76

    Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen bei Neufestsetzung des Erbbauzinses -

    Eine Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen muß die Interessen beider Parteien berücksichtigen, sich im Rahmen des in vergleichbaren Fällen Üblichen halten und nach Lage der besonderen Umstände des Falles als angemessen, sachlich begründet und persönlich zumutbar erscheinen (vgl. Senatsurteil vom 20. März 1964, V ZR 46/63, WM 1964, 561, 562).
  • BGH, 20.10.1972 - V ZR 137/71

    Tenor oder Begründung eines Urteils als maßgebend für eine Revisionszulassung -

    Das bedeutet, daß die Bestimmung die Interessen beider Parteien berücksichtigen, sich im Rahmen des in vergleichbaren Fällen Üblichen halten und nach Lage der besonderen Umstände des Falles als angemessen, sachlich begründet und persönlich zumutbar erscheinen muß (vgl. Senatsurteil vom 20. März 1964, V ZR 46/63, WM 1964, 561).
  • OLG Frankfurt, 28.08.1978 - 20 W 615/78

    Eintragung eines Erbbaurechts in ein Grundbuch; Anhebung eines Erbbauzinses;

    Indessen wirkt eine derartige schuldrechtliche Vereinbarung den Rechtsnachfolgern gegenüber nur, wenn diese durch Vertrag in die von ihrem Rechtsvorgänger übernommenen Verpflichtungen eintreten (vgl. BGH, WM 1964, 561 und WM 1976 1034 = DB 1976, 2011; OLG Hamm MDR 1974, 931 [OLG Hamm 20.12.1973 - 5 U 57/73] und DNotZ 1976, 534, 535; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 9 ErbbauVO Anm. 1 b bb).
  • BGH, 05.02.1971 - V ZR 172/69

    Beschränkte gerichtliche Überprüfung der Sachverständigenbewertung -

    Vor allem aber handelt es sich bei der Findung geeigneter Maßstäbe für die Anpassung von Erbbauzinsen auf Grund von Vertragsklauseln, die so allgemein gefaßt sind wie hier, um eine schwierige tatsächliche Frage, die die Berücksichtigung einer Vielzahl von Gesichtspunkten fordert oder doch als vertretbar erscheinen läßt; für ihre Beantwortung lassen sich allgemeine Regeln nicht aufstellen, sie hängt vielmehr von den jeweiligen besonderen Umständen des Einzelfalls ab (vgl. an bisherigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs: hinsichtlich der Bodenpreise einerseits die Senatsurteile vom 20. März 1964, V ZR 46/63, WM 1964, 561 und vom 10. November 1967, V ZR 105/65, LM ErbbauVO § 9 Nr. 3, andererseits die Senatsurteile vom 18. Oktober 1968, V ZR 63/65, WM 1969, 62, vom 13. Februar 1970, V ZR 63/67, WM 1970, 353, und vom 5. Februar 1971, V ZR 75/70; hinsichtlich der Miet- und Wohnungskosten die genannten Senatsurteile vom 18. Oktober 1968 und 13. Februar 1970 sowie das Senatsurteil vom 14. März 1969, V ZR 174/65; hinsichtlich der Lebenshaltungskosten das Urteil vom 4. März 1964, VIII ZR 214/62, NJW 1964, 1021 und - für einen Grundstücksverkauf auf Rentenbasis - das Senatsurteil vom 22. Januar 1969, V ZR 44/67; wegen der Lohn- und.
  • BGH, 13.02.1970 - V ZR 33/67

    Abschluss zur Erweiterung der Festlegung des Erbbauzinssatzes - Berechnung des

    Sie entspricht im Ergebnis der Beurteilung von Rechten auf Neufestsetzung des Erbbauzinses in Klauseln, auf welche die §§ 316, 315 BGB anzuwenden sind (vgl. Senatsurteil vom 20. März 1964 - V ZR 46/63, WM 1964, 561).
  • BGH, 20.10.1972 - V ZR 196/71

    Anfängliche Bemessung des Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung durch die

  • BGH, 18.10.1968 - V ZR 93/65

    Anpassung von Erbbauzinsen nach Wegfall der Geschäftsgrundlage - Aufhebung der

  • BGH, 10.11.1967 - V ZR 105/65

    Begriff der"grundlegenden Veränderungen der "Wirtschaftsverhältnisse" -

  • BGH, 04.10.1967 - VIII ZR 51/66

    Vermietung eines Fabrikgrundstücks - Auslegung eines Mietvertrages -

  • BGH, 12.01.1968 - V ZR 187/64

    Vorbehaltsklausel zur Neufestsetzung der Rente bei Änderung der Verhältnisse -

  • BGH, 24.06.1968 - II ZR 88/67

    Ausscheiden aus einer Aktiengesellschaft wegen Nichtverlängerung des

  • BGH, 09.07.1965 - V ZR 3/64

    Rechtsmittel

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